Seit dem 01.05.2017, gibt es zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Orthopädie – Schuhmachern eine neue Regelungen die Preise, Rezepte bzw. Rezepttexte (Indikationen) betrifft .
Um die zukünftige Zusammenarbeit mit Ärzten und Kunden zu vereinfachen, haben wir versucht die Änderungen zusammen zu fassen, um in der Praxis unnötige Zeit und Missverständnisse auszuräumen.
80 % aller Patienten werden in Zukunft in 2 verschiedene „Einlagenklassen“ eingeteilt werden können.
Indikationen:
- Knick – Senkfuß mit Belastungsbeschwerden aber korrigierbar
- Knick – Senkfuß – Spreizfuß mit Belastungsbeschwerden aber korrigierbar
- Spreizfuß mit Hallux valgus mit Belastungsbeschwerden
- Hallux rigidus mit Spreizfußbeschwerden
- Statische Fußbeschwerden nach Frakturruhigstellung u.a.
- Hohlfuß
- Senk – Spreizfuß mit Hammer – oder Krallenzehen
- Morbus Köhler (1+2)
- Arthrose der Zehengrund- und Mittelgelenke
Indikationen:
- Hallux rigidus mit Spreizfußbeschwerden
- Ballen – Hohlfuß
- Rheumatischer Spreizfuß
- Angio – neuropathische Fußveränderungen in Kombination mit anderen Fußdeformitäten
Diese Art Einlagen werden leider von den gesetzlichen Krankenkassen, sowie von einigen privaten Krankenkassen nicht mehr übernommen. Sie werden aber mit ca. 100,- € bezuschusst und können daher auch über die von uns empfohlenen Rezepttexte abgerechnet werden.
Bei dieser Art Einlage ist die Nachsorge und Kontrolle sehr wichtig und die Bauweise in Handarbeit sehr zeitintensiv.
Der private Eigenanteil richtet sich hier auch nach Aufwand der Versorgung und beträgt in den meisten Fällen zwischen 30,- € und 75,- €.